Das Tierschutzgesetz 4830/2021 für Griechenland
Das in Griechenland geltende Tierschutzgesetz trägt die Nummer 4830/2021. In diesem Beitrag möchte ich es vorstellen.

Dabei geht es mir darum, eine kurze Übersicht zu geben. Unten im Beitrag stelle ich einige Artikel des Gesetzes ausführlicher vor.
Der Hellas Blog ist kein juristisches Fachmagazin, auch wenn mir die Juristerei berufsbedingt am Herzen liegt und es auch einige juristische Fachveröffentlichungen aus meiner Feder gibt.
Aber ich bekomme in letzter Zeit von Leserinnen und Lesern meines Blogs immer wieder Hinweise auf Tierschutzthemen. Aus diesem Grund habe ich mich entschieden, doch einmal auch einen Beitrag über das griechische Tierschutzgesetz zu schrieben.
Für einige Leute dürfte das hilfreich sein. Konkrete Rechtsberatung gebe ich nicht. Bitte lest dazu auch meinen Hinweis ganz unten in diesem Beitrag.
Die Katzenbabys dienen übrigens als Aufmerksamkeitshascher für das Thema. Ich habe sie 2014 in Karterados auf Santorin kennengelernt. Es gab einen Menschen, der sich liebevoll um sie kümmerte. Aber da ich gehört habe, dass Katzenbabys gut für die Aufmerksamkeit von Bloglesern sind, habe ich sie für diesen Beitrag gewählt.
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes
Das aktuelle Tierschutzgesetz ist mit seiner Veröffentlichung am 19. September 2021 in Griechenland in Kraft getreten. Der Staat hat es an diesem Tag um 12:28 Uhr im Regierungsblatt 169/A/18-9-2021 veröffentlicht.
Nach seinem Titel soll ein neuer Rahmen für das Wohl von Tieren geschaffen werden.
Seine wichtigsten Punkte sind:
- Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht: Jedes Haustier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und im nationalen Tierregister erfasst sein.
- Sterilisation / Kastration: Tierschutzorganisationen leisten Beeindruckendes, z.B. Anfang des Jahres in Larisa. In einigen Regionen ist der Anteil kastrierter Tiere bei den Streunern schon recht hoch. Aber es gibt noch viel zu tun. Derzeit ist die im Gesetz festgeschriebene Pflicht mehr Absicht als Realität.
- Tierquälerei: Geldstrafen bis 50.000 EUR oder Haft bis zu 10 Jahren können verhängt werden. Nur muss man die Täter haben und bestrafen wollen. An letzterem scheitert es bei den örtlichen Behörden bisher leider viel zu oft. Der Mensch, der vor einem Jahr auf Kreta einen kleinen Hund schlimm gequält hat, wurde meines Wissens nicht gefasst und bestraft.
- Tierhaltung: Tiere müssen artgerecht gehalten und gepflegt werden. Dazu gehören auch regelmäßige tierärztliche Untersuchungen. Tiere einfach auszusetzen ist verboten.
Auf dem Papier ist vieles gut geregelt. Leider gibt es ein Umsetzungsproblem. Die Kommunen führen kaum Kontrollen durch, ihnen fehlen dafür die Kapazitäten. Im ländlichen Bereich werden die Pflichten zu den Haltungsstandards oft ignoriert. Selbst der Mikrochip fehlt oft und Aussetzungen bleiben heute oft ohne Konsequenzen für die Tierhalter. Auch illegale Kettenhaltung oder echte Tierquälerei haben oft nur auf dem Papier Folgen für die Verantwortlichen.
Man sollte sich keine Illusionen machen: In vielen Gegenden ist das Tierschutzgesetz ein bedrucktes Blatt Papier aus Athen und nicht mehr. Es braucht noch viele Jahre, ehe sich im Umgang mit Tieren substanziell was ändert.
Ein Umdenken hat in Griechenland eingesetzt. Aber das dauert. Das Engagement von Tierschützern in Griechenland kann man deshalb gar nicht hoch genug einschätzen.
Einzelne Regelungen im Tierschutzgesetz für Griechenland
Das griechische Tierschutzgesetz hat 72 Artikel. Im Rahmen dieses Beitrags stelle ich den Inhalt einiger dieser Regelungen vor.
Artikel 4: nationales Register für Haustiere
Für Hunde und Katzen wird ein nationales Register eingeführt, das mit den Datenbanken in anderen Staaten der EU zusammenarbeitet. Zertifizierte Nutzer sind Tierärzte und die Mitarbeiter bestimmter staatlicher Stellen. Darin erfasst werden alle Daten zu einem Tier und dessen Halter.
Die Kosten sind Abschnitt 13 dieses Artikels geregelt. Markierung und Registrierung von Haustieren sind von den Besitzern zu bezahlen. Und für streunende Tiere müssen die Gemeinden aufkommen. Die eigentliche Erfassung im Register kostet dabei nichts. Aber für das Setzen des Chips und das Ausstellen des Tierausweises fallen Kosten an.
Artikel 5: Identifikationsdokument
Für die registrierten Tiere wird ein Dokument ausgestellt, in dem neben den Daten des Tieres und des Halters auch die Impfungen eingetragen werden. Das haben wir in Deutschland auch. Der EU-Heimtierausweis ist in beiden Ländern identisch.
Artikel 7: Adoption streunender Tiere
Streuner darf man nicht einfach behalten. Hierfür ist ein Verfahren vorgesehen, das sowohl die Adoption von Tieren in Griechenland selbst als auch im Ausland regelt. Tierschutzorganisationen spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, die vom Gesetz auch gesehen wird.
Artikel 8: Zucht und Vermarktung von Haustieren
Die Haustierzucht ist auch in Griechenland ein großer Geschäftszweig. Das griechische Tierschutzgesetz schafft in den Artikel 8 die dafür notwenigen Rahmenbedingungen. Der Züchter muss den Tieren einen geeigneten Lebensraum anbieten, der den Mindestanforderungen der Europäischen Union entspricht. Für Amateurzüchter ist festgelegt, dass sie mit bis zu zwei Hündinnen oder Katzen maximal einmal im Jahr züchten dürfen. Für jede Geburt erhalten sie eine Genehmigung vom zuständigen Verband. Eine Bedingung dafür ist eine vorherige Prüfung. Natürlich müssen diese Tiere auch im Tierregister erfasst sein, die notwendigen Impfungen bekommen und auch den EU-Heimtierausweis.
Solltest Du in Griechenland von einem Amateurzüchter ein Tier kaufen wollen, achte bitte darauf, dass er wirklich alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Wenn nicht, wirst Du Dein Tier nicht ausführen dürfen. Das wäre für Dein Tier die absolute Katastrophe, da es bestenfalls im Tierheim und schlimmstenfalls in einer Tötungsstation landen kann.
Artikel 9: Pflichten eines Tierhalters
Was ein Haustierbesitzer bei seinem Tier beachten muss, ist in Artikel 9 des Gesetzes sehr ausführlich beschrieben:
- Sterilisation: Ein Haustier muss sterilisiert werden. Wenn es sich um einen Hund oder eine Katze handelt, muss das innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb erfolgen, wenn das Tier älter als 1 Jahr ist. Ist es jünger, erfolgt die Sterilisation innerhalb von 6 Monaten nach seinem 1. Geburtstag. Alternativ kann er eine DNA-Probe an das OTO-Labor zur Aufbewahrung und Analyse schicken. Dieses Thema ist in den Artikeln 13 und 14 des Tierschutzgesetzes näher geregelt.
- Registrierung im Tierregister: Auch der Tierhalter muss dafür Sorge tragen, dass sein Tier registriert ist.
- Impfpflicht: Die jährliche Impfung des Tieres und vorgeschriebene tierärztliche Untersuchungen, sind vom Tierhalter nachzuweisen.
- Gute Tierhaltung: Das Gesetz nennt die Sorge um das Tierwohl ausdrücklich als Pflicht des Tierbesitzers.
- Pass: Will der Tierhalter mit seinem Tier ins Ausland, muss er sich vorher um das erforderliche Dokument gekümmert haben.
- Verbot der Aussetzung: Sehr ausführlich geregelt ist, was ein Tierhalter beachten muss, wenn er sich von seinem Tier trennen will. Findet man keinen neuen Tierhalter, kann man es gegen eine Gebühr (300 Euro bei Hunden, 100 Euro bei Katzen) bei der Gemeinde abgeben. Wählt ein Tierhalter diesen Weg, darf er für die nächsten 3 Jahren kein weiteres Haustier erwerben.
- Tierkot entfernen: Der Halter muss den Kot seines Tiers entfernen. Ausnahmen sind für Assistenz- und Gebrauchshunde vorgesehen.
- Kupieren verboten: Ohren oder Schwanz dürfen nicht abgeschnitten werden, außer es gibt einen medizinischen Grund.
Sichere Haltung von Hunden: Hunde dürfen nur mit Begleitung ausgeführt werden. Der Tierhalter ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Hund nicht frei das Grundstück verlässt und fremde Bereiche betritt. Im Freien gehaltene Hunde müssen im Sommer schattige und kühle Plätze und im Winter warme und trockene Plätze haben. Die Möglichkeit zu ausreichender Bewegung des Hundes ist sicherzustellen.
Verbot der Aussetzung in Artikel 9 Absatz 1 g des Tierschutzgesetzes
Im Gesetz heißt es wörtlich, dass es verboten ist, sein Begleittier im Stich zu lassen. Leider ist das – nicht nur in Griechenland – immer wieder ein Thema. 2024 wurde bekannt, dass in Asprovalta eine Katze in den Müll geworfen wurde.

Ein deutscher Bekannter berichtete mir im selben Jahr von einer wirklich gemeinen Aussetzung. Er war in Nordgriechenland mit dem Camper und seinen zwei Hunden unterwegs. Auf einmal gesellte sich ein Streuner hinzu.
Es handelte sich um eine Hündin, die blind war. Ihre Menschen hatten sie ausgesetzt und sich selbst überlassen. Das Tier war in einem erbärmlichen Zustand und brauchte Hilfe. Mein Bekannter hat sich um die nötigste Versorgung gekümmert und konnte auch jemanden finden, bei dem das Tier bleiben konnte. Das hat ihn einige Tage seines Urlaubs gekostet und dem Hund eine gute Stätte für die letzte Phase seines Lebens gebracht. Da gab es nichts abzuwägen.
Auch wenn diese Geschichte gut ausgegangen ist: Die dokumentiert, wie gemein manche Menschen gegenüber ihren Haustieren sein können, wenn die nicht mehr „funktionieren“ oder zur Last fallen.
Artikel 10 bis 12: das ARGOS-Programm – Verantwortung und Pflichten der Gemeinden
Auf die gesetzlich normierten Verantwortungen und Verpflichtungen der Gemeinden möchte ich im Rahmen dieses Beitrags nicht näher eingehen.

Einige Gemeinden haben inzwischen die Voraussetzungen geschaffen, diesen Pflichten nachkommen zu können. Aber praktisch liegt da noch vieles im Argen.
2014 ist mir auf Santorin aufgefallen, wie viele Streuer es dort gibt. Die hatten im Sommer ihre Ruhe und konnten machen was sie wollten. Im Winter haben die Verantwortlichen „Maßnahmen zur Reduzierung des Bestandes wildlebender Hunde“ getroffen. Was ich darüber gehört habe, ist wirklich schrecklich. Ich möchte das hier nicht wiedergeben. Aber es ist auch schon weit mehr als ein Jahrzehnt her. Meine Hoffnung ist, dass sich da inzwischen was geändert hat.
Artikel 11 regelt die Ziele des ARGOS-Programmes. Am Geld soll es nicht scheitern, die Finanzierung wird durch ein Sonderfinanzierungsprogramm sowie durch Ressourcen des Innenministeriums subventioniert. So zumindest die Theorie. Praktisch scheitert es oft am Geld oder dieses Thema dient zumindest als Ausrede für fehlenden Umsetzungswillen.
Artikel 15: Haustiere daheim
Die Haltung von Haustieren in der eigenen Wohnung ist grundsätzlich erlaubt. Für das Tierwohl ist zu sorgen, auch die Gesundheitsbestimmungen und die Auswirkungen auf Mitbewohner sind im Auge zu behalten. Für Mehrfamilienhäuser sind Einschränkungen möglich. Möchtest Du in Griechenland eine Wohnung mieten, erkundige Dich vorab, ob die Haustierhaltung erlaubt ist. Lass Dir diese Erlaubnis vom Vermieter am besten im Mietvertrag bestätigen.
Artikel 17: Bewegung und Transport
Für Hunde und Katzen ist der Transport an einen anderen Ort natürlich gestattet. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen sie in einer Transportbox mitgenommen werden, wobei es eine Ausnahme für Tierarztbesuche gibt.
Artikel 18: Haustiere auf Passagierschiffen
Für die Mitnahme von Haustieren auf Fähren gibt es eigene Regeln. Losgelöst von deren Inhalt: Erkundige Dich bei Buchung des Fährtickets zu den Voraussetzungen, unter denen Du Deinen Vierbeiner mitnehmen darfst.
Größere Passagierschiffe müssen Käfige für große Haustiere haben, die von Passagieren mitgenommen werden. Große Haustiere dürfen nicht in geschlossenen Gemeinschaftsunterkünften oder im Auto in geschlossenen Parkdecks aufbewahrt werden. Andere Regeln gelten bei offenen Parkdecks.
Das Bewegen des Haustiers auf den Passagierdecks ist nur mit Gurt oder Leine und unter ständiger Aufsicht erlaubt. Der Halter muss die notwendigen Papiere des Tiers bei sich führen.
Große Haustiere dürfen nur in dafür vorgesehene Kabinen zur Übernachtung mitgenommen werden. Auch hier ist es wichtig, dass Du das vorab entsprechend buchst.
Artikel 19: Zugang von Hunden zum Strand
Für den Zugang von Hunden zum Strand ist es ein Unterschied, ob es sich um einen unorganisierten oder einen organisierten Strand handelt. Auch spielt die Blaue Flagge eine Rolle. Bei einem unorganisierten Strand hat das Tier jederzeit Zutritt. Es ist angeleint zu führen, der Tierhalter ist für die Sicherheit verantwortlich.

An einem normalen organisierten Strand (als mit Sunbeds und Bewirtschaftung) hängt der Zugang mit Tier vom Verantwortlichen ab. Grundsätzlich ist Hunden der Zugang verboten, manchmal wird der aber geduldet. Weht über dem Strand die Blaue Flagge, ist Hunden der Zugang zum Strand nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt für anerkannte Assistenzhunde. Sie dürfen mit an den Strand.
Artikel 19 des Tierschutzgesetzes nimmt hinsichtlich der organisierten Strände auf das Präsidialdekret 71/2020 Bezug. Darin geht es um Rettungsschwimmer und Sicherheit für Badegäste an griechischen Stränden.
Generell gilt: Hunde sind am Strand angeleint zu führen, schwimmen dürfen sie ohne Leine. Der Hundehalter ist dafür verantwortlich, dass er sein Tier jederzeit unter Kontrolle hat und dass es keine Konflikte mit Menschen oder anderen Hunden gibt. Hundekot ist zu entfernen.
Zwei Gefahren sehe ich für Hunde an Stränden, die gerne unterschätzt werden. Zum einen ist leider die Leishmaniose ein Risiko. Diese Infektionskrankheit wird durch den Stich der Sandmücke übertragen. Und sie tritt manchmal erst nach Monaten oder Jahren auf. Lass Dich bitte von Deinem Tierarzt beraten, welche Möglichkeiten der Prävention (Impfung, Mückenschutz) in Betracht kommen.
Und die Begegnung mit streunenden Hunden kann zum Problem werden, wenn sie Deinen Hund als Konkurrenten im Revier betrachten. Streuner haben gelernt, sich gegenüber Artgenossen durchzusetzen. Für sie ist das überlebensnotwendig. Viele Hunde, die seit dem Welpenalter bei ihren Menschen leben, kommen damit nicht zurecht. Von einem anderen Hund gebissen zu werden, ist schlimm. Und es gibt in Griechenland weniger Tierärzte als bei uns. Wenn Du mit Deinem Hund nach Hellas fährst, erkundige Dich vorsorglich nach dem nächsten Tierarzt an Deinem Reiseziel.
Artikel 21: Assistenzhunde und Therapiehunde
Wer einen Assistenzhund oder einen Therapiehund hat, darf ihn überall dort mit hinnehmen, wohin er selbst auch gehen darf. Das Tier muss entsprechend anerkannt sein. Die entsprechenden Dokumente muss der Hundehalter dabeihaben.
Diese Rechtslage ist genauso, wie ich sie auch aus Deutschland kenne. Merksatz: Wohin Du mit Straßenschuhen gehen darfst, darfst Du den Assistenz- bzw. Therapiehund mitnehmen.
Artikel 24 und 25: Tierquälerei
In Griechenland ist es verboten, Tiere zu quälen. Das kommt auch im griechischen Tierschutzgesetz zum Ausdruck.
Artikel 24 regelt das Thema der Tierquälerei sehr ausführlich. Im Fall der Verletzung eines Tiers bei einem Verkehrsunfall ist Absatz 3 sehr wichtig. Die verantwortliche Person muss unverzüglich die zuständige Gemeinde oder die Polizei informieren und sich um die notwendige tierärztliche Versorgung kümmern.
Nach Artikel 25 sind Vorfälle von Tierquälerei unverzüglich zu melden. Das ist auch anonym möglich. Dann müssen aber alle Beweismittel sehr ausführlich angegeben werden.
Weitere Regelungen
Dies ist nur ein Teil der Regelungen, die Griechenland in seinem Tierschutzgesetz getroffen hat.

Es gibt weitere Regeln für Tierheime und Parks (Artikel 28 bis 30), den Tierschutz (Artikel 31 bis 33) oder Sanktionen (Artikel 34 bis 36).
Interessant finde ich ein Register für Straftäter, die wegen bestimmter Straftaten gegen Tiere verurteilt wurden. Das steht in Artikel 36.
Sie dürfen für 10 Jahre kein Haustier haben und auch keine tiernahe Arbeit ausüben. Das kann man kritisch sehen. Denn wenn so jemand sich beruflich um Tiere kümmert, kann das in ihm eine Veränderung bewirken. So kann aus einem Tierfeind sogar ein Tierfreund werden. Die Wandlung vom Saulus zum Paulus gibt es bekanntlich nicht nur in der Bibel.
Auf die übrigen Vorschriften im für Griechenland geltenden Tierschutzgesetz möchte ich im Rahmen dieses Beitrags nicht eingehen.
Wenn Dir etwas fehlt, dann schreib mir gerne eine E-Mail. Meine Mailadresse steht im Impressum.
Rechtsberatung durch Anwälte
Brauchst Du Rechtsberatung in Zusammenhang mit dem in Griechenland geltenden Tierschutzgesetz? Bitte wende Dich dafür an einen Rechtsanwalt.
Ich kann und darf hier nicht behilflich sein. Zwar bin ich Jurist mit beiden Staatsexamina. Allerdings ist die Rechtsberatung in Deutschland primär Rechtsanwälten erlaubt. Ich arbeite für ein Unternehmen, wofür ich keine Anwaltszulassung benötige. Deshalb habe ich sie auch nicht. Aus diesem Grund kann ich auf Rechtsfragen zu konkreten Fällen nicht eingehen. Dafür bitte ich um Verständnis.
Tierschutz im Hellas Blog
Tiere sind ein Thema in Griechenland. Ab und zu schreibe ich auch über Tierschutz. Klicke auf den Link, um Dir alle Beiträge anzeigen zu lassen.
Dies ist der jüngste Beitrag mit einem Bezug auf Tierschutz.

